Willkommen bei PDR Life Line Krankenfahrten
Wir sind ein professioneller Krankenbeförderungsservice, welcher sich um Ihre Gesundheit und Sicherheit kümmert.





Über uns
Unser erfahrenes und freundliches Team steht bereit, um Sie komfortabel und zuverlässig zu Ihrem Zielort zu führen.
Egal ob geplante Krankenfahrten, Arzttermine oder Einkaufsfahrten, wir sorgen dafür, dass Sie in guten Händen sind. Vertrauen Sie uns, damit Sie sicher und bequem ans Ziel kommen!
Unser Service
Wenn Sie Fragen oder ein Anliegen haben, können Sie sich gern bei uns melden.

Rollstuhltransporte
Sitzend und Rollstuhltransporte sind möglich!

Krankenfahrten
Krankenfahrten aller Kassen für Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie, Reha/Kur
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind. Neben Kosten für Fahrten zu stationären Behandlungen, übernehmen Kassen unter bestimmten Bedingungen auch die Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen.
Grundsätzlich sind Fahrten zur ambulanten Behandlung vor der Fahrt durch die Krankenkassen zu genehmigen.
Ausnahme: Für Patienten, deren Mobilität eingeschränkt ist, wie:
- Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis,
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5,
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung,
- Fahrten von Versicherten, bei denen bis zum 31. Dezember 2016 eine Einstufung in Pflegestufe 2 und seit dem 1. Januar 2017 mindestens eine Einstufung in Pflegegrad 3 vorliegt gelten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen (auch behindertengerecht) als genehmigt.
Ebenfalls genehmigungspflichtig sind Verordnungen für Patienten, welche hochfrequente Behandlung über einen längeren Zeitraum benötigen und die oben genannten Kriterien nicht erfüllen:
- Dialysebehandlung,
- Onkologische Strahlentherapie,
- Parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie/parenterale onkologische Chemotherapie.
Die Krankenkasse kann auf Antrag des Patienten in vergleichbaren Fällen eine Krankenbeförderung zu ambulanten Behandlungen genehmigen.
Nicht genehmigungspflichtig ist Krankenbeförderung bei einer ambulanten Operation, durch die ein stationärer Aufenthalt vermieden wird, oder nicht ausführbar ist.
Quelle: Fahrkostenregelung bei Krankenfahrten: AOK Gesundheitspartner

Einkaufsfahrten
Wir kümmern uns gern um Ihre Einkäufe.
Sie schreiben eine Einkaufliste und bekommen Ihre Einkäufe nach Hause geliefert.
Gern können Sie uns auch begleiten.
Unsere Einkaufsfahrt ist auf unkomplizierte Weise für Sie eine Entlastung im Alltag.

Flughafentransfer
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